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Steuertipp 8: Rentenbesteuerung, Alterseinkünftegesetz, Besteuerungsrecht – Was bedeutet das alles?

Seit dem Jahr 2005 gilt durch das Alterseinkünftegesetz ein neues Besteuerungsrecht hinsichtlich der Rentenbesteuerung.
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab 2005 nach dem Kohortenprinzip besteuert. Folgende Tabelle gibt die Besteuerung und damit den steuerpflichtigen Anteil der Bruttorente vor:

 

TABELLE

 

Je später die individuelle Rente beginnt, umso höher ist die zugehörige individuelle Besteuerung dieser Rente.

Wer erstmalig 2040 die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht unterliegt einer vollständigen Bruttorentenbesteuerung.

Weitere Informationen im Steuerlexikon: http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/rente.html

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